Rechtliches
Zusatz zur Peer-to-Peer-Netzwerkverarbeitung
Version 1.0 · Stand: 12. Oktober 2026
Dieser Zusatz ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Decision Models, angeboten durch productivity-boost.com Betriebs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG („wir“, „uns“). Er gilt nur für API-Schlüssel, für die der Kunde im Dashboard Peer-to-Peer-Netzwerkverarbeitung aktiviert. Der Schalter ist standardmäßig aus und setzt voraus, dass der bestehende Schalter Weltweite Verarbeitung erlauben für diesen Schlüssel eingeschaltet ist. Die Auswahl des Peer-to-Peer-Tiers (global) oder allein die Erlaubnis weltweiter Verarbeitung aktiviert keine Netzwerkverarbeitung.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Netzwerkverarbeitung ist für Schlüssel mit Opt-in verfügbar. Geeignet sind Textanfragen mit einer einzelnen Frage im Peer-to-Peer-Tier an die für Netzwerkverarbeitung konfigurierten Modelle: zum Start s1-fast-1. Sie können von einem Peer-to-Peer-Netzwerk unabhängiger Rechenanbieter beantwortet werden. Alle anderen Anfragen sowie alle Anfragen mit Schlüsseln ohne aktivierte Netzwerkverarbeitung werden unverändert wie bisher verarbeitet, ohne das Peer-to-Peer-Netzwerk. Anfragen des EU-Tiers werden ausschließlich in der EU verarbeitet, niemals durch das Peer-to-Peer-Netzwerk, ohne Speicherung von Anfrage- oder Antwortinhalten.
Die unabhängigen Anbieter werden im REAX-Netzwerk „Miner“ genannt. Sie folgen den Protokollregeln des Netzwerks; ihre Antworten werden wie unten beschrieben geprüft. Sie sind anonyme, weltweit ansässige Dritte außerhalb unserer Kontrolle. Sie sind uns gegenüber nicht vertraglich gebunden, insbesondere nicht zur Vertraulichkeit oder zur Löschung von Inhalten.
2. Prüfung, Ersatzantwort und Preis
Jede Netzwerkantwort wird vor der Rückgabe gegen unsere eigene Referenz-GPU mit demselben Modell geprüft. Ist ein Anbieter nicht verfügbar, zu langsam oder weicht seine Antwort ab, antwortet stattdessen unsere eigene GPU. Es gilt der normale Preis des Peer-to-Peer-Tiers. Die Prüfung betrifft die Antwort; sie gewährleistet keine Vertraulichkeit und verhindert keine Speicherung durch den Anbieter.
3. Offenlegung und Speicherung von Inhalten
Anbieter erhalten den Anfrageinhalt — Zustand, Frage und Optionen — im Klartext, um die Antwort zu berechnen. Wir können technisch nicht verhindern, dass ein Anbieter die Inhalte speichert. Für Inhalte, die Anbieter erhalten, besteht keine Vertraulichkeits- oder Löschgarantie. Wir senden ihnen keine Konto-, API-Schlüssel-, IP- oder ursprünglichen Anfragekennungen. Kennungen, die der Kunde selbst in den Inhalt aufnimmt, bleiben für sie sichtbar.
Wir speichern keine Anfrage- oder Antwortinhalte. Unsere Zusagen zur Nichtspeicherung gelten für unsere eigene Infrastruktur und erstrecken sich nicht auf unabhängige Netzwerkanbieter. Die Datenschutzerklärung nennt diese weltweiten Empfänger.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf auf Schlüsseln mit aktivierter Netzwerkverarbeitung keine personenbezogenen Daten, Geheimnisse oder vertraulichen Inhalte senden. Dafür ist das EU-Tier zu nutzen. Das Einschalten eines Verarbeitungsschalters schafft keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Inhalte auf netzwerkaktivierten Schlüsseln diese Einschränkungen einhalten.
Verhältnis zum AVV: Mit dem Einschalten weist der Kunde uns an, geeignete Anfrageinhalte dieses Schlüssels den Netzwerkanbietern zugänglich zu machen. Da auf netzwerkaktivierten Schlüsseln keine personenbezogenen Daten gesendet werden dürfen, sind Netzwerkanbieter keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Abschnitt 6 des AVV und nicht in dessen Anlage 3 aufgeführt; die Regelungen des AVV zu Unterauftragsverarbeitern, Ankündigung und Drittlandübermittlung (Abschnitte 6 und 7) werden auf sie nicht angewendet, und mit ihnen besteht weder ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO noch bestehen Standardvertragsklauseln oder andere Garantien nach Kapitel V DSGVO; solche können auch nicht vereinbart werden. Aussagen in AGB, AVV, Datenschutzerklärung sowie auf den Seiten zu Speicherdauer und Sicherheit, wonach Inhalte auf keinem Knoten gespeichert werden oder die Nichtspeicherung auf jedem Knoten gilt, beziehen sich auf von uns betriebene oder angemietete Infrastruktur, nicht auf Netzwerkanbieter.
5. Aktivierung und Abschaltung
Das Dashboard zeigt eine Zusammenfassung dieses Zusatzes, bevor der Kunde die Aktivierung der Netzwerkverarbeitung für einen einzelnen Schlüssel bestätigt. Der Kunde kann den Schalter jederzeit ausschalten; dies gilt für neue Anfragen. Bereits angenommene Anfragen werden dadurch nicht abgebrochen und bereits offengelegte Inhalte nicht zurückgeholt.
Dieser Zusatz ändert weder das EU-Tier noch Schlüssel ohne aktivierten Netzwerkschalter, einschließlich Schlüsseln mit erlaubter weltweiter Verarbeitung ohne Netzwerkverarbeitung. Die bestehende Einstellung für weltweite Verarbeitung und ihre Bedingungen bleiben eigenständig.
6. Verhältnis zu den AGB
Nur für aktivierte Schlüssel beschreibt dieser Zusatz die zusätzlichen Verarbeitungsempfänger und die Grenzen der Zusagen zur Nichtspeicherung und Vertraulichkeit für diese Empfänger. Alle übrigen Regelungen der AGB, einschließlich Haftung und Gewährleistung, bleiben unverändert. Dieser Zusatz begründet keine neue Gewährleistung oder Garantie und schließt die Haftung nicht über die AGB hinaus aus oder beschränkt sie. Englische Fassung.