Rechtliches · Archiv
Zusatz zur Peer-to-Peer-Netzwerkverarbeitung — 1.1 (archiviert)
Diese Fassung wurde am 28. Oktober 2026 ersetzt. Aktuell ist Version 1.2. Der Text unten ist unverändert (Quelltext, SHA-256 71d68b5d19bb228ee55e4fb1f4319871575106884dd009307781013cb1c08ba3). Alle Fassungen: Versionsarchiv.
Version 1.1 · Stand: 16. Oktober 2026 · Versionsarchiv
Dieser Zusatz ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Decision Models, angeboten durch productivity-boost.com Betriebs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG („wir“, „uns“). Er gilt nur für API-Schlüssel, für die Peer-to-Peer-Netzwerkverarbeitung aktiviert ist. Netzwerkverarbeitung wird nur durch eine aktive Entscheidung des Kunden je Schlüssel im Dashboard aktiviert (siehe Abschnitt 5); sie ist nie vorausgewählt und nie standardmäßig aktiv. Sie setzt die Einstellung Weltweite Verarbeitung erlauben des Schlüssels weder voraus noch schaltet sie sie ein; dies ist ein eigener Schalter. Schlüssel, die vor Wirksamwerden dieser Fassung bestanden, werden nicht geändert: ihr Schalter bleibt, wie er war. Anfragen des EU-Tiers nutzen das Netzwerk nie, unabhängig von den Einstellungen des Schlüssels. Allein die Erlaubnis weltweiter Verarbeitung aktiviert keine Netzwerkverarbeitung.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Netzwerkverarbeitung ist für Schlüssel verfügbar, auf denen sie aktiviert ist. Geeignet sind Textanfragen mit einer einzelnen Frage im Peer-to-Peer-Tier an die exakten Modellversionen, die das Netzwerk bedient: zum Start s1-fast-1 (das Dashboard zeigt die aktuelle Liste aus dem öffentlichen Netzwerkstatus). Auf solchen Schlüsseln gehen sie vorrangig an das Peer-to-Peer-Netzwerk unabhängiger Rechenanbieter, unsere eigenen GPUs sind der Fallback. Hat das Netzwerk für eine exakte Netzwerk-Version keine Kapazität, antwortet die API mit einem wiederholbaren 503, statt mit einem anderen Modell zu antworten. Alle anderen Anfragen sowie alle Anfragen mit Schlüsseln ohne aktivierte Netzwerkverarbeitung werden ohne das Peer-to-Peer-Netzwerk verarbeitet, wie in den AGB beschrieben. Anfragen des EU-Tiers werden ausschließlich in der EU verarbeitet, niemals durch das Peer-to-Peer-Netzwerk, ohne Speicherung von Anfrage- oder Antwortinhalten.
Die unabhängigen Anbieter werden im REAX-Netzwerk, das auf dem Bittensor-Subnetz 92 läuft, „Miner“ genannt. Sie folgen den Protokollregeln des Netzwerks; ihre Antworten werden wie unten beschrieben geprüft. Sie sind anonyme, weltweit ansässige Dritte außerhalb unserer Kontrolle. Sie sind uns gegenüber nicht vertraglich gebunden, insbesondere nicht zur Vertraulichkeit oder zur Löschung von Inhalten.
2. Prüfung, Ersatzantwort und Preis
Netzwerkantworten werden stichprobenartig vor der Rückgabe gegen unsere eigene Referenz-GPU mit demselben Modell geprüft; jeder neue Anbieter wird bei seinen ersten Antworten geprüft. Antworten, die nicht für eine Prüfung ausgewählt werden, werden ohne Abgleich mit unserer Referenz-GPU zurückgegeben. Ist ein Anbieter nicht verfügbar oder zu langsam oder weicht eine geprüfte Antwort ab, antwortet stattdessen unsere eigene GPU. Es gilt der normale Preis des Peer-to-Peer-Tiers. Die Prüfung betrifft die Antwort; sie gewährleistet keine Vertraulichkeit und verhindert keine Speicherung durch den Anbieter.
3. Offenlegung und Speicherung von Inhalten
Anbieter erhalten den Anfrageinhalt — Zustand, Frage und Optionen — im Klartext, um die Antwort zu berechnen. Wir können technisch nicht verhindern, dass ein Anbieter die Inhalte speichert. Für Inhalte, die Anbieter erhalten, besteht keine Vertraulichkeits- oder Löschgarantie. Wir senden ihnen keine Konto-, API-Schlüssel-, IP- oder ursprünglichen Anfragekennungen. Kennungen, die der Kunde selbst in den Inhalt aufnimmt, bleiben für sie sichtbar.
Wir speichern keine Anfrage- oder Antwortinhalte. Unsere Zusagen zur Nichtspeicherung gelten für unsere eigene Infrastruktur und erstrecken sich nicht auf unabhängige Netzwerkanbieter. Die Datenschutzerklärung nennt diese weltweiten Empfänger.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf auf Schlüsseln mit aktivierter Netzwerkverarbeitung keine personenbezogenen Daten, Geheimnisse oder vertraulichen Inhalte senden. Dafür ist das EU-Tier zu nutzen. Das Einschalten eines Verarbeitungsschalters schafft keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Inhalte auf netzwerkaktivierten Schlüsseln diese Einschränkungen einhalten.
Verhältnis zum AVV: Mit dem Aktivieren der Netzwerkverarbeitung für einen Schlüssel (auch durch die Wahl der Netzwerkoption beim Anlegen des Schlüssels) weist der Kunde uns an, geeignete Anfrageinhalte dieses Schlüssels den Netzwerkanbietern zugänglich zu machen. Da auf netzwerkaktivierten Schlüsseln keine personenbezogenen Daten gesendet werden dürfen, sind Netzwerkanbieter keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Abschnitt 6 des AVV und nicht in dessen Anlage 3 aufgeführt; die Regelungen des AVV zu Unterauftragsverarbeitern, Ankündigung und Drittlandübermittlung (Abschnitte 6 und 7) werden auf sie nicht angewendet, und mit ihnen besteht weder ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO noch bestehen Standardvertragsklauseln oder andere Garantien nach Kapitel V DSGVO; solche können auch nicht vereinbart werden. Aussagen in AGB, AVV, Datenschutzerklärung sowie auf den Seiten zu Speicherdauer und Sicherheit, wonach Inhalte auf keinem Knoten gespeichert werden oder die Nichtspeicherung auf jedem Knoten gilt, beziehen sich auf von uns betriebene oder angemietete Infrastruktur, nicht auf Netzwerkanbieter.
5. Aktivierung und Abschaltung
Netzwerkverarbeitung wird je Schlüssel auf einem von zwei Wegen aktiviert, in beiden Fällen durch eine aktive Entscheidung des Kunden: (a) in der Schlüsselliste, wo das Dashboard eine Zusammenfassung dieses Zusatzes zeigt, bevor der Kunde bestätigt; oder (b) beim Anlegen eines neuen Peer-to-Peer-Schlüssels im Dashboard, wo der Kunde vor dem Anlegen zwischen „Peer-to-Peer-Netzwerk zuerst für unterstützte Modelle“ und „Nur unsere GPUs“ wählen muss; nichts ist vorausgewählt, und die Zusammenfassung dieses Zusatzes wird zur Auswahl angezeigt. Netzwerkverarbeitung wird nie standardmäßig oder stillschweigend aktiviert: ein Schlüssel ohne diese ausdrückliche Wahl hat sie aus. Die Wahl der Netzwerkverarbeitung aktiviert nur die Netzwerkverarbeitung; die Einstellung Weltweite Verarbeitung erlauben des Schlüssels wird dadurch nicht eingeschaltet. Die aktuelle Einstellung jedes Schlüssels wird in der Schlüsselliste des Dashboards angezeigt. Der Kunde kann die Netzwerkverarbeitung (und gesondert die weltweite Verarbeitung) jederzeit ausschalten; dies gilt für neue Anfragen. Bereits angenommene Anfragen werden dadurch nicht abgebrochen und bereits offengelegte Inhalte nicht zurückgeholt.
Dieser Zusatz ändert weder das EU-Tier noch Schlüssel, die vor Wirksamwerden dieser Fassung angelegt wurden (sofern der Kunde für sie keine Netzwerkverarbeitung aktiviert), noch Schlüssel ohne aktivierten Netzwerkschalter, einschließlich Schlüsseln mit erlaubter weltweiter Verarbeitung ohne Netzwerkverarbeitung. Die Einstellung für weltweite Verarbeitung und ihre Bedingungen bleiben eigenständig und werden durch diesen Zusatz nicht berührt.
6. Verhältnis zu den AGB
Nur für aktivierte Schlüssel beschreibt dieser Zusatz die zusätzlichen Verarbeitungsempfänger und die Grenzen der Zusagen zur Nichtspeicherung und Vertraulichkeit für diese Empfänger. Alle übrigen Regelungen der AGB, einschließlich Haftung und Gewährleistung, bleiben unverändert. Dieser Zusatz begründet keine neue Gewährleistung oder Garantie und schließt die Haftung nicht über die AGB hinaus aus oder beschränkt sie. Englische Fassung.